Vorteile für Vermieter & Verwalter

Mietrecht

Seit Januar 2002 gehört die Wartung von WassermengenReglern offiziell zu den Betriebskosten der Nr. 2 (Kosten der Wasserversorgung) der Anlage 3 zu §27 II. Berechnungsverordnung. Somit gehört zur Abrechnung der Betriebskostenart "Wasserversorgung" auch die Wartung von zugelassenen Wassermengenreglern, sofern Sie vorhanden sind und die Betriebskostenart mit dem Mieter vereinbart ist.

Sind keine zugelassenen Wassermengenregler vorhanden, so kann die Abrechnung der Betriebskostenart in Frage gestellt werden, da der Vermieter gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit [§556 (3) BGB] verstößt.



Die Möglichkeit des Wassersparens sollte von Vermietern und Verwaltern im Rahmen des Betriebskosten-Managements wahrgenommen werden. Die Produkte WMRWT6LAK-BU und WMRDU9LAK-BU verfügen über die PI-X Nummer einer amtlichen Materialprüfanstalt und erfüllen die Anforderungen an die DIN 4109.

Nutzer können durch Einbau von aquaökonom® Produkten Kosten für Wasser, Abwasser, Energie sparen und mit Wartungsverträgen von aquaökonom® oder dem Nachweis der jährlichen Erneuerung der Geräte steigende Betriebskosten durch vermieterseitige Wartungsgebühren entgegenwirken. Die Kosten für die jährliche Wartung oder den Austausch betragen nur ein Bruchteil der möglichen jährlichen Ersparnis.

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